Der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer ist ein Nationalpark im schleswig-holsteinischen Teil des Wattenmeeres. Der Park wurde am 1. Oktober 1985 gemäß der vom Landtag am 22. Juli 1985 beschlossenen Nationalparkverordnung eröffnet. Im Jahr 1999 wurde der Park erheblich erweitert. Zusammen mit dem Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und dem ungeschützten Teil der Elbmündung bildet er den deutschen Teil des Wattenmeeres.

Der Nationalpark erstreckt sich von der deutsch-dänischen Grenze im Norden bis zur Elbmündung im Süden. Die nördliche Hälfte des Nationalparks umfasst die Nordfriesischen Inseln. Dort erreicht das Wattsee eine Breite von 40 Kilometern. Weiter südlich liegen die Watts, zwischen denen sich große Sandbänke befinden. Von den Pflanzen und Tieren, die für das gesamte Nordseewatt charakteristisch sind, kommen im schleswig-holsteinischen Watt besonders häufig Schweinswal, Pegan und Ginster vor.

Mit einer Fläche von 4.410 km² ist das Schleswig-Holsteinische Watt der größte Nationalpark in Deutschland. Dabei sind 68 % seiner Fläche ständig von Wasser bedeckt und 30 % periodisch überflutet. Der terrestrische Teil besteht hauptsächlich aus Salzwiesen. Seit 1990 ist der Nationalpark zusammen mit den Nordfriesischen Inseln von der UNESCO als Biosphärenreservat anerkannt. Zusammen mit anderen deutschen und niederländischen Wattgebieten wurde er am 26. Juni 2009 in die Liste des UNESCO-Welterbes aufgenommen.

Der Nationalpark umfasst den schleswig-holsteinischen Teil der Nordseeküste von der dänischen Grenze im Norden bis zur Elbmündung im Süden. Im nördlichen Teil (vor der Insel Amrum) reicht die westliche Grenze des Parks bis zu 12 Seemeilen ins offene Meer, im südlichen Teil bis zu 3 Seemeilen. Die östliche Grenze des Parks verläuft 150 Meter vor der Küste. Die Seedeiche und die unmittelbar an sie angrenzenden Gebiete sind nicht Teil des Nationalparks. Auch die Strände sind von dem Schutzgebiet ausgeschlossen. Ausgenommen vom Nationalpark sind besiedelte Gebiete, die sich auf den nordfriesischen Inseln und den großen Marschinseln (Langenes, Hoge, Grøde, Öland und Nordstrandischmore) befinden. Zum Nationalpark gehören unbesiedelte Inseln, Marschinseln und Sandbänke wie Trichen, Blaworth oder die äußeren nordfriesischen Sandinseln. Nach der physiographischen Zonierung Deutschlands gehört das Nationalparkgebiet zur Region „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, Inseln und Marschinseln“ in der Gruppe der schleswig-holsteinischen Marschen und zur Region der Deutschen Bucht.

Der Nationalpark ist in zwei Teile gegliedert. Im Norden, zwischen der dänischen Grenze und der Halbinsel Eiderstedt, liegt der nordfriesische Teil, und von der Südküste Eiderstedts bis zur Elbmündung der Ditmarscher Teil. Das Nordfriesische Wattenmeer gehört zusammen mit dem Dänischen Wattenmeer zum Nordwattenmeer in der Nordsee. Es wird durch die Nordfriesischen Inseln von den Gewässern der offenen See getrennt.

Schutzgebiete des Nationalparks

Schutzzonen des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer
Der Nationalpark ist in zwei Zonen mit unterschiedlichen Schutzregimen unterteilt. Die Zone 1 bildet den Kern des Schutzgebietes. Die 162.000 ha dieser Zone nehmen ein Drittel des Nationalparks ein. Sie besteht aus zwölf großen Gebieten, die Salzwiesen, Schlamm-, Misch- und Sandwatten, Flach- und Tiefwasserbereiche (Sublitoral) und Flussbetten umfassen. Zu dieser Zone gehören auch kleine, aber für den Naturschutz wichtige Gebiete wie Robbenfangplätze oder Nistkolonien von Seevögeln, Mauserplätze von Zugvögeln sowie einzelne geomorphologische Strukturen in der Nähe der natürlichen Strukturen. Die Zone 1 ist für Besucher strengstens gesperrt. Ausnahmen gibt es nur für Touristen in den direkt an die Küste angrenzenden Gebieten, auf Ausflugsrouten und Fischereirouten. Südlich des Hindenburgdamms auf der Insel Silt befindet sich ein Gebiet, das vollständig von der wirtschaftlichen Nutzung ausgeschlossen ist (Nullnutzungszone). Es nimmt 12500 ha ein, von denen 3500 ha ständig von Wasser bedeckt sind.

Zone 2 bildet eine so genannte Pufferzone um Zone 1. Hier sind dauerhafte wirtschaftliche Aktivitäten möglich. In der zweiten Schutzzone gibt es kleine Gebiete, in denen Wale und Delfine geschützt sind. Sie liegen westlich von Zilt und umfassen eine Fläche von 124.000 ha. Es handelt sich um wichtige Brutgebiete für den Schweinswal, dessen Bestand in der Nordsee im 20. Jahrhundert um 90 Prozent zurückgegangen ist. In der Zone 2 sind Nutzungen wie Baden, Segeln und traditioneller Krabbenfang erlaubt, die den internationalen kommerziellen Fischfang und die Verwendung von Netzen, das Anlegen von Wasserflugzeugen, den Schiffsverkehr mit mehr als 12 Knoten, die militärische Nutzung und den Bergbau (Sand, Kies, Gas oder Öl) verdrängen sollen.